01Eine Anforderung an die regulatorische Konformität
Die Zugehörigkeit zur Föderation beruht zuallererst auf der gewissenhaften Einhaltung des rechtlichen Rahmens. Die als Transportbetreiber tätigen Mitglieder verpflichten sich, sämtliche nationalen und lokalen Vorschriften einzuhalten, die für die Personenbeförderung gelten. Jeder Chauffeur muss im Besitz eines gültigen Berufsausweises sein, der von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde und seine Eignung bescheinigt: ein Führerschein der entsprechenden Klasse außerhalb der Probezeit, das Fehlen schwerwiegender Verstöße, die zum Verlust von Führerscheinpunkten führen, und ein Führungszeugnis ohne Verurteilungen wegen Diebstahls, Betrugs, vorsätzlicher Körperverletzung, sexueller Nötigung oder Betäubungsmitteldelikten. Jedes Mitglied verpflichtet sich zur uneingeschränkten Einhaltung der Gesetze und Vorschriften und gewährleistet damit eine vollständig rechtmäßige Berufsausübung.
02Das Fahrzeug: Komfort, Sicherheit und Repräsentation
Das Fahrzeug ist der erste Zeuge unseres Anspruchs. Jedes Mitglied stellt sicher, dass seine Chauffeure über ein Fahrzeug verfügen, das den geltenden Vorschriften entspricht und die von einer anspruchsvollen Kundschaft erwarteten Bedingungen an Komfort bietet: von vier bis neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrers, eine kürzlich erfolgte Erstzulassung — ausgenommen Oldtimer-, Elektro- oder Hybridfahrzeuge —, sowie Abmessungen und eine Ausstattung, die den Bedürfnissen der Fahrgäste entsprechen. Die Fahrzeuge dürfen ohne vorherige Buchung nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, wobei die Reservierung im Voraus die Regel ist. Die Mitglieder verpflichten sich, die Fahrgäste über den CO2-Fußabdruck ihrer Fahrt zu informieren und ihre Fahrzeuge in einem tadellosen Zustand zu halten, als Gewähr für Sauberkeit, Sicherheit und maximalen Komfort.
03Die Ethik des Chauffeurs und die Kundenbeziehung
Die Ethik gegenüber dem Kunden ist eng mit der Qualität des Empfangs und der Dienstleistung verbunden. Das Mitglied der Föderation muss ein tadelloses Erscheinungsbild aufweisen, unter allen Umständen höflich, ruhig und gelassen bleiben und sein Fahrzeug in einwandfreiem Zustand halten. Es verpflichtet sich, jede angenommene Fahrt zu erfüllen, nach Treu und Glauben sowie in voller Transparenz zu handeln und sich dem Kunden als Chauffeur der Föderation vorzustellen. Es unterlässt es, seine persönlichen Kontaktdaten weiterzugeben, den Verein herabzuwürdigen oder Vorzugstarife anzubieten, die darauf abzielen, Kunden abzuwerben. Unser Engagement gilt einem vorbildlichen Kundenservice — geprägt von Höflichkeit, Pünktlichkeit und Diskretion — der dem Ansehen unseres Berufsstands gerecht wird.
04Auftreten, Kleidung und Umgangsformen
Exzellenz zeigt sich bis ins Detail. Die Charta legt präzise Kriterien für das Auftreten fest: eine klassische und schlichte, gepflegte und tadellose Kleidung, eine dezente Eleganz und ein einwandfreies Erscheinungsbild. Die erwartete Haltung ist die eines freundlichen und zuvorkommenden Fachmanns — diskret, des Englischen mächtig, aufmerksam gegenüber dem Komfort des Fahrgasts, der dessen Gepäck übernimmt, ihm die Tür öffnet und ihn bis zu seinem Ziel begleitet. Das Mitglied spricht den Kunden stets mit Titel und Nachnamen an und wahrt eine Kulanzfrist von fünfzehn Minuten. Diese Sorgfalt im Auftreten und in den Umgangsformen spiegelt den Respekt wider, der jedem Fahrgast gebührt.
05Versicherung, Marke und kommerzielle Berufsethik
Jedes Mitglied muss über eine geeignete und gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die einen umfassenden Schutz sowohl des Fachmanns als auch des Kunden gewährleistet. Es verpflichtet sich, korrekte und aktuelle Angaben zu seinen Fahrzeugen und seinen Chauffeuren bereitzustellen. Die kommerzielle Berufsethik ist ebenso wesentlich: Das Mitglied unterlässt es, dem Ansehen der Föderation oder eines anderen angeschlossenen Mitglieds zu schaden, Kunden abzuwerben, die als zum Kundenstamm der Föderation oder eines Kollegen gehörig gelten, sowie zu diesem Zweck Kontaktlisten zu erstellen oder zu archivieren. Die Mitglieder verkörpern die Werte der Föderation durch ihre Integrität, ihre Ehrlichkeit und ihre Transparenz und stellen die Ethik in den Mittelpunkt ihres täglichen Handelns.
06Schulung, Qualitätskontrolle und ökologisches Engagement
Unsere Chauffeure sind die Botschafter der Föderation: Vertrauenspersonen, ausgewählt wegen ihrer Diskretion und ihrer Zuverlässigkeit — gebildet, mehrsprachig, im Know-how unseres Berufs geschult und mit den Gepflogenheiten der Hotellerie und der Luxusbranche vertraut. Jedes Mitglied verpflichtet sich, sich in der FFGR-Qualität schulen zu lassen und sich einer Beurteilung seiner allgemeinen, sprachlichen und topografischen Kenntnisse zu unterziehen. Eine ständige Qualitätskontrolle wird durch stichprobenartige Überprüfungen und Audits sowie durch Zufriedenheitsbefragungen sichergestellt. Die Föderation stellt ihr Handeln schließlich in den Rahmen eines ökologischen Ansatzes: Vorrang für Hybrid- oder Elektrofahrzeuge, Schulung im umweltbewussten Fahren und Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks.
07Mitgliedschaft, Führung und Gremien
Die Geschäftsordnung legt die Regeln für die Arbeitsweise des Vereins und die Anwendung seiner Satzung fest. Die Mitgliedschaft steht jeder natürlichen oder juristischen Person offen, die die Bedingungen erfüllt, die Satzung, die Geschäftsordnung und den Verhaltenskodex akzeptiert, das Beitrittsformular ausfüllt und den Jahresbeitrag entrichtet. Die Führung gliedert sich in den Verwaltungsrat, den geschäftsführenden Vorstand und vier ständige Kommissionen — die Kommission für die Praxis, die Kommission für die Ausbildung, die Kommission für Ethik und Berufsethik sowie die Kommission für Kommunikation —, von denen jede ihre Fachkenntnis einbringt. Wichtige Entscheidungen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Verwaltungsrats, im Geiste der Transparenz und der Solidarität.
08Verhaltenskodex, Meldungen und Sanktionen
Der Verhaltenskodex verpflichtet jedes Mitglied, die Ethik-Charta der Föderation zu achten, eine respektvolle Haltung gegenüber den anderen Mitgliedern und jeder im Rahmen des Vereins angetroffenen Person zu zeigen und jede beleidigende, rassistische oder fremdenfeindliche Äußerung sowie jedes erniedrigende oder störende Verhalten zu unterlassen. Jeder mutmaßliche Verstoß kann der Föderation schriftlich gemeldet werden; die Kommission für Ethik und Berufsethik prüft ihn innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten und legt dem Verwaltungsrat ihre Empfehlungen vor. Je nach Schwere des Sachverhalts können die Sanktionen von der Verwarnung und der Rüge über das Verbot der Verwendung des Titels FFGR-Mitglied und seiner Logos bis hin zum vorübergehenden oder endgültigen Ausschluss aus dem Verein reichen.
Das FFGR-Komitee · Fassung vom 12. Mai 2024